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BGH, 20.05.2014 - 4 StR 133/14 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Abgrenzung von Täterschaft (Mittäterschaft) und Teilnahme (Beihilfe) beim unerlaubten Handeltreiben - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 349 Abs. 2
Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.12.2011 - 3 StR 371/11
Handeltreiben und Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung zwischen Beihilfe und …
Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 4 StR 133/14
Mittäterschaft hätte vorausgesetzt, dass der Angeklagte auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, welcher sich nach seiner Willensrichtung nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt und der dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 3 StR 371/11 in: NStZ-RR 2012, 120 Rn. 3, 4).Der bloße Transport der Mitangeklagten und des Opfers zum Tatort und das Bereithalten des PKWs zur Flucht ist für das Gesamtgeschehen von untergeordneter Bedeutung und deshalb nur als Beihilfe zu werten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011, a.a.O. Rn. 3, 4).